Was Wir Leisten

Der Energieausweis für Wohngebäude

Der Energieausweis ist ein Steckbrief für Wohngebäude. Er vermittelt durch verschiedene Angaben ein Bild von der Energieeffizienz eines Hauses. Zu dem Dokument gehören auch Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Wir erklären Ihnen, was alles im Energieausweis steht.

Um den energetischen Zustand von Gebäuden bewerten zu können, schreibt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) Energieausweise vor. Sie enthalten allgemeine Angaben zum Haus, zu den verwendeten Heizstoffen (zum Beispiel Gas, Holzpellets oder Strom) sowie die Energiekennwerte des Gebäudes. Neuere Ausweise für Wohngebäude führen darüber hinaus, ähnlich wie Elektrogeräte, eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H auf.

Wir stellen Ihnen unkompliziert und zeitnah Ihren Bedarfsausweis für Wohngebäude aus.

Energieberatung für Wohngebäude

(nach der BAFA Förderungsvoraussetzung)

Wir erstellen unter Berücksichtigung Ihrer Vorstellungen und Schwerpunkte einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP):

  • eine energetische Sanierung des Wohngebäudes (zeitlich zusammenhängend) zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder
  • eine energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (individueller Sanierungsfahrplan).
  • Diese Energieberatung (iSFP) für Wohngebäude von der BAFA wird mit 80% bezuschusst.
  • Profitieren Sie vom 5% Zuschuss auf Energiesparmaßnahmen bei der Umsetzung von Maßnahmen (an der Gebäudehülle) aus dem iSFP.

Gerne sind wir bei der Umsetzung von energetischen Sanierungsmaßnahmen im Zuge einer Baubegleitung, gefördert durch die KfW/BAFA, im Nachhinein für Sie tätig.

Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten (EEE).

Gefördert werden Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden, die zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes an der Gebäudehülle, wie beispielsweise Fenster oder Türen sowie Dämmung der Außenwände oder des Daches, beitragen.

Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt bei 2.000 Euro brutto. Der Fördersatz beträgt 15 % der förderfähigen Ausgaben.

Die förderfähigen Ausgaben für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr, insgesamt auf maximal 600.000 Euro pro Gebäude.

Q-Fachkraft für Rauchwarnmelder

Bei folgende Aspekten stehe ich Ihnen beratend zur Seite 

  • die Gefahren und das Verhalten von Brandrauch bei Wohnungsbränden
  • wie Rauchwarnmelder schützen können
  • die Funktion und Einsatzgrenzen von Rauchwarnmeldern
  • die einschlägigen Normen und Bestimmungen inkl. DIN EN 14604 und DIN EN 14676
  • wie und wo Rauchwarnmelder montiert werden müssen
  • fachgerechter Einbau und normgerechte Wartung der Rauchwarnmelder
  • Grundkenntnisse der Übertragungstechniken und Vernetzungen